Lüftungskonzept nach Norm

Durch die dichtere Bauweise und die veränderte Lebensweise der Menschen werden heute andere, höhere Anforderungen an die Wohnungslüftung gestellt. Die verbesserte Gebäudehülle heutiger Neubauten oder energetisch sanierter Gebäude lässt weniger „natürlichen“ Luftwechsel zu.  Die Luftfeuchtigkeit in den Räumen erhöht sich, wodurch es vermehrt zu Schimmelbefall kommt. Das Raumklima verschlechtert sich und dadurch auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner. Es kann zudem passieren, dass die benötigte Zuluft für Gasthermen oder Kaminöfen nicht mehr sichergestellt wird.

Eine intensivere Lüftung wird also notwendig. Über Fensteröffnen ist dies mittlerweile schwer zu realisieren. Aus diesem Grund gibt es heute normative Anforderung zur Erstellung von Lüftungskonzepten. Folgendes sind die relevanten Regelwerke:

  • DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen
  • DIN 18017-3: Lüftung von Bädern ohne Außenfenster
  • DVGW-TRGI Verbrennungsluftversorgung

Fachberatung Lüftungsplanung

Die DIN 1946-6 ist für die Lüftungsplanung im Wohnungsbau das maßgebliche Regelwerk und schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor. Dabei stehen Planer sowie Fensterbauer in der Verantwortung, den Bauherren umfassend aufzuklären und zu beraten.

Fachberatung Lüftungskonzept mit arimeo FensterfalzlüfternIn den vergangenen 20 Jahren haben wir, das Team der INNOPERFORM®, mehrere Millionen Fensterfalzlüfter an unsere Kunden geliefert und Tausende Objekte planerisch im Sinne der Lüftungsnorm DIN 1946-6 begleitet. Die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Lüftungskonzepten sind bei uns selbstverständliche und kostenlose Serviceleistungen. Gerne erstellen wir Ihnen eine rechnerische Auslegung, um zu bestimmen, welche Anzahl an arimeo zur Erfüllung der Normen benötigt wird. Ob telefonisch, per Mail oder im persönlichen Gespräch – die Fachberater der INNOPERFORM® kümmern sich um Ihre Bedürfnisse und erarbeiten mit Ihnen auf Wunsch individuelle Lösungen.

Planungstool – Lüftungskonzept

Für den Planungsfall der Querlüftung steht Planern und Fensterbauern unser kostenloses Berechnungs- und Planungstool im geschützten Kundenbereich unserer Website zur Verfügung, um die – entsprechend der aktuellen Normen – benötigte Anzahl an arimeo zu bestimmen und auszulegen. Die Berechnungsergebnisse können Sie sodann in Ihre Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 einarbeiten.

Lüftungsnorm: DIN 1946-6

Der geforderte Mindestluftwechsel wird in der DIN 1946-6 (Wohnungslüftung) näher beschrieben und definiert. Es wird nun ein Lüftungskonzept gefordert für:

  • Neubauten
  • Sanierungen im Mehrfamilienhaus, bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden und
  • Sanierungen im Einfamilienhaus, bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird

Eine Lüftungstechnische Maßnahme wird gemäß DIN 1946-6 dann notwendig, wenn der Luftvolumenstrom, der über Restundichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) ausgetauscht wird, nicht ausreicht, um die Feuchteschutzlüftung zu erfüllen. Über die Restundichtigkeiten werden in der DIN 1946-6 Annahmen getroffen. Wenn eine Lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist, muss mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt werden. Um das manuelle Fensteröffnen zu reduzieren, kann diese Mindestanforderung wahlweise übertroffen werden, indem man höhere Lüftungsstufen nutzerunabhängig plant.

Außenluftdurchlass nach DIN 1946-6

arimeo kann als Außenluftdurchlass (ALD) im Fenster gemäß DIN 1946-6 eingesetzt werden. Er ist durch seine feinfühlige Luftstromregulierung ein selbsttätig regelnder ALD entsprechend der Norm. Für die rechnerische Auslegung (Bestimmung der notwendigen Anzahl arimeo) stehen Ihnen unsere Fachberater gern zur Verfügung.

arimeo kann gemäß DIN 1946-6 in der Querlüftung  sowie als  Nachströmelement in der ventilatorgestützten Lüftung und Schachtlüftung eingesetzt werden.

Einsatz von arimeo Fensterfalzlüftern in der Querlüftung Einsatz von arimeo Fensterfalzlüftern in der Schachtlüftung Einsatz von arimeo Fensterfalzlüftern in der ventilatorgestützten Lüftung

Badentlüftung: DIN 18017-3

Gemäß DIN 18017-3 wird für Bäder oder Toilettenräume ohne Fenster eine Entlüftung mit Ventilator vorgesehen. Die Ventilatoren können hierbei unterschiedlich geschaltet werden. Im Standardfall wird für ein innen liegendes Bad ein Abluftvolumenstrom von 40 m³/h bzw. 60 m³/h gefordert.

Badentlüftung mit arimeo: GrundrissDie gleiche Menge muss nun auch als Frischluft wieder nachströmen können. Ein Teil davon wird über die Restundichtigkeiten der Gebäudehülle, die sogenannte Infiltration, generiert. Diese Infiltration wird in der DIN 18017-3 berücksichtigt und es werden wohnungsabhängige Annahmen über ihre Höhe getroffen. Bei dichten Gebäuden reicht die vorhandene Infiltration in der Regel nicht aus, um den Ventilator mit Frischluft zu  versorgen. Die fehlende Luftmenge kann mit arimeo erbracht werden. 

 

Wichtig zu wissen: Auch gemäß DIN 1946-6 muss bei einem Ventilator, der permanent  betrieben wird und primär zur Entlüftung eines Bades o.ä. dient, keine Auslegung auf Nennlüftung erfolgen. Es genügt die Auslegung zur Feuchteschutzlüftung, wenn gewährleistet ist, dass alle Räume gleichmäßig durchströmt werden.

Verbrennungsluftversorgung: DVGW-TRGI

Raumluftabhängige Kamine und Gasthermen benötigen eine ausreichende Versorgung mit Zuluft aus dem Wohnraum. Diese sorgt für eine ausreichende Verbrennung, verhindert die Bildung von Kohlenstoffmonoxid und sichert die Abführung der Abgase, indem ein kritischer Unterdruck im Aufstellraum vermieden wird. Die ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft wird daher gesetzlich gefordert. Die benötigte  Verbrennungsluftmenge war bisher in der Musterfeuerungsverordnung (MFeuV) und den diese untersetzenden technischen Regeln beschrieben. Zukünftig trifft die MFeuV keine Aussagen mehr über die benötigte Verbrennungsluftmenge und die Möglichkeiten der Zuführung dieser Luft in die Wohnung. Die rechnerischen Nachweise werden jetzt ausschließlich in den jeweiligen technischen Regeln beschrieben. Das sind bei Gasgeräten die DVGW – TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) und bei Kaminen und Kaminöfen die TR-OL (Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks sowie die DIN 19896 (Feuerstätten für feste Brennstoffe – Technische Regeln für die Installation, Anforderungen an die Bedienungsanleitung).

Durch die immer dichteren Gebäudehüllen entsteht jedoch eine große Herausforderung. Wo man früher mit der 4 zu 1 Regel auf der sicheren Seite war, reicht heute die über Gebäudeundichtigkeiten einströmende Außenluft oft nicht mehr aus, um die Feuerstätten ausreichend zu versorgen. Unbeliebte Maßnahmen (z.B. Kürzen von Türblättern,  Lüftungsgitter oder gar Stilllegen von Feuerstätten) stehen nach einem Fenstertausch häufig an der Tagesordnung.

Die Lösung dieses Problems sind arimeo Fensterlüfter, die nach DVGW-TRGI zulässige Außenluftdurchlasselemente sind. Der Luftdurchgang bei 4 Pa ist bekannt und wurde durch Prüfungen beim ift Rosenheim belegt. Durch den Einsatz von arimeo kann die Luftergiebigkeit im Verbrennungsluftverbund erhöht werden, da zusätzliche Außenluft über die Gebäudehülle nachströmt.

Die INNOPERFORM® Überströmdichtung (ÜSD) für Innentüren erweitert die Effektivität des Verbrennungsluftverbundes und erhöht so die Luftergiebigkeit für Feuerstätten – TÜV-geprüft. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.