Fachberatung Fensterlüftung

Fachberatung Fensterlüftung & Lüftungsplanung

Wenn Sie Antworten zum Thema Wohnungslüftung bzw. Fensterlüftung suchen, oder an effektiven und normenkonformen Lösungen interessiert sind, die Ihre Lüftungskonzepte nicht überdimensionieren, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Herausforderung Lüftungsplanung

Das Thema Wohnungslüftung hat in den letzten Jahren eine große Bedeutung erlangt. Weil die luftdichte Bauweise aufgrund des zu geringen Luftwechsels reihenweise Probleme wie Schimmelpilzbildung verursacht, gibt es mittlerweile Normen und Verordnungen, von denen die nutzerunabhängige Lüftung gefordert wird. Dadurch werden Fensterlieferanten mittlerweile bereits beim Fenstertausch mit der Pflicht zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 konfrontiert. Architekten und Planer stehen gleichermaßen in der Verantwortung.

Wir unterstützen durch Beratung

Fachberatung Fensterlüftung - wir unterstützen Sie bei der DIN 1946-6Das richtige Lüftungskonzept  auszuwählen und umzusetzen ist nicht leicht, weil die Normen kompliziert sind und die Vielzahl der technischen Lösungen eine aufwendige Analyse erfordert. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Sie bestmöglich dabei zu unterstützen und Ihnen im Thema Lüftungssystem bzw. Wohnungslüftung Sicherheit zu geben. Unser Team hat als ehemaliger Generalvertrieb für REGEL-air® Fensterlüfter einen immensen Erfahrungsschatz im Bereich Fensterlüftung sowie Lüftungsplanung  und kennt die Normen sowie die bauphysikalischen Erfordernisse.

Unsere Empfehlung: arimeo Fensterlüfter

Wir sind davon überzeugt, dass arimeo Fensterfalzlüfter als konsequente Weiterentwicklung konventioneller Fensterfalzlüfter die einfachste und beste Lösung sind, um die aktuellen Anforderungen der DIN zu erfüllen.  Seit über 20 Jahren haben wir Tausende Objekte bei der Ausstattung mit Fensterlüftern planerisch begleitet. Nutzen Sie unsere Erfahrungen und lassen Sie sich von uns kostenfrei im Bereich Fensterlüftung unterstützen.

Rufen Sie uns an unter 03 5 932 – 35 92-0 oder schreiben Sie an info@innoperform.de

Angenehmes Raumklima durch richtige Fensterlüftung

Schimmelpilzrisiko und die Erfüllung der Lüftungsnorm DIN 1946-6 sind jedoch nicht der einzige Grund für eine kontrollierte Fensterlüftung mit arimeo Fensterfalzlüftern als Lüftungssystem. Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe führen schnell zu stickiger Luft und wir reißen die Fenster auf, auch wenn dies Heizenergieverlust bedeutet. Wir alle fühlen uns schlicht in gut durchlüfteten Räumen wohler. Mit arimeo kann das manuelle Fensteröffnen entsprechend unseren heutigen Lebensbedingungen reduziert werden, denn arimeo sorgt für einen nutzerunabhängigen Luftaustausch und übernimmt so ganz unbemerkt das Wesentliche.

Image-Prospekt „Was uns antreibt, innovativ zu sein“

Fensterlüftung im Wandel der Zeit oder Was ist aus der guten alten Fensterlüftung geworden

Lüftungslösungen für Wohngebäude gibt es heute viele. Von den mittlerweile zum Standard gewordenen Fensterfalzlüftern zur Feuchteschutzlüftung bis hin zu aufwändigen Lüftungsanlagen ist auf dem Markt alles vertreten. Genügen einfache Lüftungslösungen noch aus oder muss es immer eine teure Lüftungsanlage sein? Und was muss der Wohnungsnutzer eigentlich bei der normalen Fensterlüftung beachten. Ob und inwieweit diese notwendig ist, wird im Weiteren näher beschrieben und am Beispiel der Fensterfalzlüfter arimeo erläutert.

Fensterlüftung früher

In der Vergangenheit wurde beim Bau von Wohngebäuden das Augenmerk nicht zwingend auf die Dichtheit des Gebäudes gelegt. Luftdurchlässige Gebäudehüllen und schlecht isolierte Fenster sorgten dementsprechend für einen beständigen Luftwechsel innerhalb der Wohnungen, wodurch eine Fensterlüftung durch den Nutzer nur in wenigen Situationen tatsächlich notwendig wurde. Aus energetischer Sicht stellt dieser unkontrollierte Luftwechsel eine Katastrophe dar. Für den Bautenschutz und das Raumklima hatte dieser allerdings eher positive Auswirkungen. Denn durch den dauerhaften Luftwechsel wurde die Luftfeuchtigkeit in den Räumen abgesenkt und Schadstoffe in der Raumluft vermindert. Eine Schimmelbildung durch hohe Feuchtelasten in den Wohnungen stellte dementsprechend kaum ein Problem dar.

Die Fensterlüftung mittels Fensteröffnen durch den Nutzer hatte in der Vergangenheit also weniger die Funktion des gezielten Luftaustausches, aufgrund eines schlechten Klimas innerhalb der Wohnung. Sie wurde vielmehr nach Gutdünken eingesetzt, um sich mit der Umwelt zu verbinden und nebenbei für Frischluft zu sorgen. Also ein eher willkürlicher Akt.

Fensterlüftung heute

Die energetischen Nachteile des unkontrollierten Luftwechsels über Leckagen wurden nach und nach durch Gesetze und Normen eingeschränkt und abgemindert. Wohngebäude müssen dementsprechend heutzutage eine dichte Gebäudehülle aufweisen, die nur einen verhältnismäßig geringen Luftwechsel über Leckagen zulässt.

Diese dichte Bauweise bringt nachweislich Nachteile für die Belüftung und das Raumklima sowie den Bautenschutz durch Feuchteschäden. Wird die manuelle Fensterlüftung also vernachlässigt, steigt die Konzentration von Schadstoffen in der Raumluft und die Luftfeuchtigkeit erhöht sich teilweise auf ein Maß, das eine Schimmelbildung stark begünstigt. Es wurden dementsprechend Regeln für das richtige Lüften aufgestellt und Normen dazu erlassen.

Fensterlüftung um Feuchtelasten Schimmel zu vermeidenGenerell wurde festgestellt, dass die reine Fensterlüftung über Stoßlüften in vielen Fällen nicht ausreichend ist. Gerade bei berufstätigen Personen, kann die Stoßlüftung nicht in notwendiger Häufigkeit erfolgen. Auch bei Abwesenheit der Wohnungsnutzer steigt die Luftfeuchtigkeit an und kann sich an kälteren Wandoberflächen als Kondensat niederschlagen, welches dann zu Schimmelbildung führt.

Dieser Umstand wird auch seit 2009 in verschärfter Form in der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 berücksichtigt. Bei allen Neubauten und Sanierungen mit z.B. Fenstertausch, wird gemäß einem Lüftungskonzept mindestens die erforderliche Luftmenge zum Feuchteschutz nutzerunabhängig, also ohne manuelle Fensterlüftung, gefordert.

Was also bedeuten diese Anforderungen in der Praxis?

DIN 1946-6 Erstellung von Lüftungskonzepten zur Fensterlüftung

Die DIN 1946-6 unterteilt verschiedene Lüftungsstufen, die ausgeführt werden können. Ein Muss ist immer die nutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung. Darüber hinaus darf der Wohnungseigentümer aber auch mehr Maßnahmen ergreifen, die nutzerunabhängig funktionieren. Dies zeigt sich in den Lüftungsstufen Reduzierte Lüftung und Nennlüftung.

Die Feuchteschutzlüftung beinhaltet die erforderliche Luftmenge für den Bautenschutz unter üblichen Nutzungsbedingungen und zielt auf die Vermeidung von Schimmel ab. Eine Fensterlüftung über manuelles Fensteröffnen ist hierbei zusätzlich notwendig, um Lastspitzen abzubauen. Die Feuchteschutzlüftung deckt dementsprechend nur einen Teil des über den Tag notwendig werdenden Luftwechsels nutzerunabhängig ab. Unterstützt allerdings den Luftwechsel über den Tag soweit, dass die Luftfeuchtigkeit auch bei Abwesenheit der Wohnungsnutzer, nicht deutlich ansteigt. Die arimeo Fensterfalzlüfter sind ein einfaches und wirtschaftliches Produkt, um diese von der DIN 1946-6 geforderte Feuchteschutzlüftung sicherzustellen.

Bei der Reduzierten Lüftung und der Nennlüftung wird der nutzerunabhängige Lüftungsanteil unter Zuhilfenahme von z.B. Abluftschächten oder Abluftanlagen erhöht. Dementsprechend sinkt der Anteil der notwendigen manuellen Fensterlüftung.

Muss also noch eine manuelle Fensterlüftung betrieben werden?

Je nachdem welche nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme für die Wohnung ergriffen wurde, ändert sich die notwendige Häufigkeit der manuellen Fensterlüftung. Es ist also durchaus noch notwendig selbst das Fenster zu öffnen.

Richtig Lüften – so beugen Sie Schimmel vor

Stoßlüftung

Am besten erfolgt eine Stoßlüftung direkt nach Gebrauch der Räume. So sollte immer nach dem Schlafen, Baden und Kochen eine Fensterlüftung vorgenommen werden, damit die dabei entstandenen Lastspitzen direkt abgeführt werden können.

Geht man davon aus, dass die Nennlüftung 100 % der nötigen Lüftung über den Tag verteilt nutzerunabhängig abdeckt, dann macht die mindestens einzuhaltende Feuchteschutzlüftung davon ca. 30 – 40 % aus. Der Rest, also 60 – 70 % muss dann über manuelle Fensterlüftung abgedeckt werden.

Diese Fensterlüftung sollte idealerweise durch Stoßlüftung erfolgen mit weit geöffneten Fenstern und geöffneten Innentüren.

 

Beispiel einer nutzerunabhängigen Querlüftung zum Feuchteschutz

Möchte man in einer Wohnung nur über die freie Lüftung/Querlüftung die erforderliche Feuchteschutzlüftung sicherstellen, eignen sich durchaus kostengünstige Produkte wie Fensterfalzlüfter.

Die neuen arimeo Fensterfalzlüfter sitzen eingerastet im Bereich der Dichtung des Fensterflügels. Dort sind sie im Normalfall oben waagerecht verbaut und durch die farbliche Anpassung an die Dichtung nahezu unsichtbar.

Die Fensterfalzlüfter sorgen für einen beständigen Luftwechsel in der Wohnung. Bei stärkeren Windlasten von außen schließen die Klappen und es kann keine Zugerscheinungen geben.

 

Mit einer gezielten Ausstattung der Fenster mit Fensterfalzlüftern im Rahmen von Lüftungskonzepten nach DIN1946-6 kann also die Feuchteschutzlüftung wirtschaftlich und komfortabel erfüllt werden. Da die Feuchteschutzlüftung ungefähr auf einen 0,15- bis 0,20-fachen Luftwechsel pro Stunde ausgelegt ist, wird der verbleibende nötige Luftwechsel durch die manuelle Fensterlüftung beigesteuert.

Fazit

Die aktuelle Norm zur Wohnungslüftung (DIN 1946-6) gibt also durchaus gewisse Spielräume frei, in denen die Lüftung nutzerunabhängig gestaltet werden kann. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass der Bauherr vorgeben darf, welche Lüftungsstufe er in welcher Weise realisieren möchte. Es besteht kein Zwang, eine große Lüftungsanlage einzuplanen. Minimum ist das nutzerunabhängige Realisieren der Feuchteschutzlüftung. Mehr darf immer gemacht werden, muss aber nicht.
Dadurch haben die Planer und Bauherren eine große Auswahl an Möglichkeiten, um die Lüftungsnorm zu erfüllen. Je nachdem, welche gewählt wurde, variiert die notwendige Häufigkeit der manuellen Fensterlüftung. Das Fenster darf und muss zeitweise geöffnet werden. Der Fenstergriff hat also durchaus noch seine Berechtigung.